Voraussetzung für eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.
Die Transporte dürfen nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden. Während der Ferien ist die Benutzung bestimmter Bundesautobahnen verboten. Je nach Abmessung sind Begleitfahrzeuge (BF2/BF3) und/oder Begleitung durch die Polizei vorgeschrieben. Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Für Lang
- A) Großraum = große Abmessungen und kleines Gewicht (zum Beispiel ein Blechsilo, Tank usw.)
- B) Schwer
- C) Großraum- und Schwer
- D) Lang
Großraum- und Schwer ab. Es werden vier Arten unterschieden:
Großraum- und Schwer sind Transporte, die nicht maß- und/oder gewichtsgerecht sind.
Diese Transporte verursachen daher eine übermäßige S.
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Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Übersicht: Index mietwagen
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