Pkw-Modelle werden in verschiedenen Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.
Personenkraftwagen sind nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, wobei ein Höchstzulässiges Gesamtgewicht (HzgG) von 3,5 t (=3500 kg) nicht überschritten wird.
Personenkraftwagen (Pkw, auch PKW) sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem An oder Auto genannt.
In der Schweiz wird statt Personenkraftwagen, schlicht vom Personenwagen gesprochen, die entprechende Abkürzung heißt dann auch PW (statt PKW).
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